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Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft | Zeitvertragsgesetz
RE: Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft
kpl > 09.08.2014, 10:49:15
Naja, also zwischen Anglistik und Linguistik ist ja kein so riesiger Unterschied.
Aber mein Job bei den Medizinern hat nix mit der Linguistik zu tun - ich könnte auch als "Research Assistant" bei 'ner Brötchenbackfirma arbeiten...
RE: Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft
janwo > 09.08.2014, 11:20:01
Eben nicht. In dem Gesetz ist von wissenschaftlicher Tätigkeit bei wissenschaftlichen Einrichtungen die Rede. Und da ist es dann egal ob als Linguistin bei Linguisten oder bei Medizinern oder in der Arbeitsstelle für altbabylonische Astrologie ;)
RE: Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft
kpl > 09.08.2014, 11:23:29
Ok, und Arbeit in der Praxis gilt als wissenschaftliche Arbeit?
Weder unterrichte ich Studenten, noch mach ich wissenschaftliche Recherchen etc.
Ich bin dort bei der Administration/Informatik angestellt.
RE: Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft
janwo > 09.08.2014, 11:25:52
Das ist dann wieder Ermessenssache (siehe oben), ob das wissenschaftliche Tätigkeit ist oder nicht.
RE: Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft