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Erledigt: 01.07.2018, 18:21:10 Doktorandin und zugleich Studentische Hilskraft | Zeitvertragsgesetz
#1
Erledigt: 01.07.2018, 18:21:10
 
Hallo zusammen,

meine zukünftige Doktormutter möchte mir anbieten, dass ich neben der Promotion als Studentische Hilfskraft angestellt bin. Ist dies zulässig? Und wie gebe ich diese Tätigkeit, wenn ich mich nach der Promotion bewerbe, im Lebenslauf an? Schließlich bin ich ja keine Studentin mehr...
janwo schrieb 10.08.2014, 22:08:11:
Threadtitel aktualisiert
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#2
 
Hallo,
ich kenne mich da kaum aus, aber 'studentische' Hilfskraft wärst du ja eigentlich nicht, wenn du nicht mehr studierst, oder? Ich kenne jemanden, die ihre Doktorarbeit schreibt, allerdings dort nicht als Doktorstelle arbeitet, sondern als Angestellte/Hilfskraft(?) in einem Forschungsprojekt. Die Doktorarbeit wird dann nach der Arbeit geschrieben.
Wäre das in etwa der Fall bei dir?
Viele Grüße,
Kevin
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#3
 
Ich weiß halt immer nicht, inwiefern solche Dinge Länder- oder gar Hochschulsache sind. Allerdings kenne ich es so, dass die Bezahlung -- und damit auch die "Jobbezeichnung" -- von der Qualifikation, also dem Abschluss abhängt; ich weiß, dass manche Institute/universitäre Einrichtungen daher beispielsweise nur Leute einstellen als studentische Hilfskraft, die noch keinen Bachelorabschluss haben. Das ist zumindest hier nichts gewesen, was das Institut selbst entscheidet, sondern halt die Verwaltung, nach dem Schema "Hat Abschluss X, kommt daher in Gehaltsstufe Y"; das war zumindest mein Eindruck.
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#4
 
Ich denke auch, dass du nicht studentische Hilfskraft, sondern wissenschaftliche Hilfskraft sein würdest, da du ja schon über einen Hochschulabschluß verfügst. Das hat zum einen Konsequenzen für die Bezahlung (du bekommst als WHK mehr als als SHK), aber auch für deine Beschäftigungszeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Alle Stellen über SHK, die mehr als 9,6 h/Woche sind, auf die Zeit, die man ohne Befristungsgrund an der Uni beschäftigt sein kann, angerechnet.
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#5
 
Danke für die Antworten. :)Tja, mir ist bekannt, dass mir eigentlich eher eine Stelle als WHK zustünde. Da hat sie aber nichts...
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#6
 
(07.08.2014, 13:49:21)thf schrieb: Allerdings kenne ich es so, dass die Bezahlung -- und damit auch die "Jobbezeichnung" -- von der Qualifikation, also dem Abschluss abhängt; ich weiß, dass manche Institute/universitäre Einrichtungen daher beispielsweise nur Leute einstellen als studentische Hilfskraft, die noch keinen Bachelorabschluss haben. Das ist zumindest hier nichts gewesen, was das Institut selbst entscheidet, sondern halt die Verwaltung, nach dem Schema "Hat Abschluss X, kommt daher in Gehaltsstufe Y"; das war zumindest mein Eindruck.

Ja, so kenne ich es auch. Bei uns ist es so, dass der Masterabschluss die Möglichkeit SHK zu sein beendet . Ich würde mich also nochmal erkundigen, ob das an der Uni überhaupt möglich ist. Die Profs wissen das nicht immer unbedingt.
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#7
 
Am MPI war ich seinerzeit auch, als fertig Promovierter noch einmal mit einem SHK-Vertrag angestellt. Gehen tut das theoretisch also zumindest in manchen Fällen. (Das ist in der tat Hochschulsache, Ländersache etc.). Der einzige Vorteil ist, dass ein SHK-Vertrag nicht unter die 6-Jahres-Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt (So war's auch bei mir) und einem das später nicht angerechnet wird.

Der vertrag als solcher ist für die höheren Besoldungsstufen von einem entsprechenden Abschluss abhängig. Man kann aber sehr wohl "unter Niveau" eingestellt werden, wenn die Verwaltungen und ggfs. Personalräte dies mitmachen.
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#8
 
(07.08.2014, 19:07:05)janwo schrieb: Der einzige Vorteil ist, dass ein SHK-Vertrag nicht unter die 6-Jahres-Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt (So war's auch bei mir) und einem das später nicht angerechnet wird.

Zumindest an meiner Uni ist es so, dass ein SHK-Vertrag mit 10 Stunden die Woche oder mehr sehr wohl in die 6-Jahres-Regel fällt. Evtl. ist das auch hochschulabhängig?
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#9
 
(07.08.2014, 19:37:06)lingucat schrieb:
(07.08.2014, 19:07:05)janwo schrieb: Der einzige Vorteil ist, dass ein SHK-Vertrag nicht unter die 6-Jahres-Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt (So war's auch bei mir) und einem das später nicht angerechnet wird.

Zumindest an meiner Uni ist es so, dass ein SHK-Vertrag mit 10 Stunden die Woche oder mehr sehr wohl in die 6-Jahres-Regel fällt. Evtl. ist das auch hochschulabhängig?

Das war bei mir am selben Institut anders. ich hatte einen 30-Stunden-Vertrag in Leipzig, war dort aber auf dem Papier administrativ tätig, nicht forschend, und damit ist das aus der 6-Jahres-Regel raus. Bei WHK-Verträgen hingegen geht man von wissenschaftlicher Tätigkeit aus.
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#10
 
Hallo,
eine kurze Off-Topic-Frage. Da ich 72 Stunden im Monat als studentische Hilfskraft arbeite, frage ich mich gerade, was denn diese 6-Jahre-Regel ist?!?! Muss ich etwas beachten?
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#11
 
Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Wenn man nicht mitrechnet, ist irgendwann Sense. Tod
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#12
 
@janwo Danke für Link und somit Erinnerung an dieses Thema!

Mal 'ne Frage off topic:

Wenn ich ein paar Jahre in der Wissenschaft (Schweiz) arbeite - aber in einem völlig anderen Fachbereich (=für mich Arbeit in der Praxis, nicht wiss. Arbeit in meinem Fach) - rechnen die mir das an?
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#13
 
Uff, das könnte Ermessenssache der jeweiligen Arbeitgeber sein, da es erstens im Ausland war (§2.3) und zweitens im medizinischen Bereich, wo längere Fristen gelten (§2.1).
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#14
 
Zählt das als wiss. Arbeit, wenn man in der Praxis arbeitet?
Ich bin dort ja nicht zum Promovieren angestellt - das ist quasi mein (unbezahltes) Hobby - und arbeite nicht linguistisch wissenschaftlich…?!
Medizinisch kann ich als Linguistin ja nicht wissenschaftlich arbeiten - trotzdem bin ich als "Research Assistant" angestellt.
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#15
 
Das ist glaube ich egal, in welchem Fachbereich man da arbeitet. Sonst könnte man diese Fristenregelung ja elegant umgehen, indem man einfach von einem Institut zu einem anderen wechselt (z.B. Linguistik - Anglistik oder umgekehrt).
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