Diese Website verwendet Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies um deine Login-Daten zu speichern (sofern du registriert bist) bzw. deinen letzten Aufenthaltsort (wenn nicht registriert und eingeloggt). Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinem Rechner gespeichert werden. Die von diesem Forum gespeicherten Cookies werden ausschließlich für Zwecke dieses Forums verwendet und nicht von Dritten ausgelesen. Sie stellen kein Sicherheitsrisiko für deinen Rechner dar. Cookies werden in diesem Forum auch verwendet, um die Anzeige bereits gelesener und noch ungelesener Themen zu unterscheiden.
Siehe auch unsere Datenschutzerklärung. Bitte bestätige, ob du Cookies zulassen willst oder nicht.

Ungeachtet deiner Entscheidung wird ein anonymer Cookie gespeichert, um zu vermeiden, dass du bei jedem Besuch erneut entscheiden musst. Du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern.

Tröten statt tweeten: Kommt auf unsere Mastodon-Instanz linguisten.info.




Erledigt: 25.05.2017, 13:43:43 Notation von Lexemen
#1
Erledigt: 25.05.2017, 13:43:43
 
Hallo zusammen,

da ich zum Thema, wie Lexeme zu notieren sind, ganz unterschiedliche Angaben finde, wollte ich mich ans Forum wenden. Hier der konkrete Fall:
"Die Lexeme Anregung, Besserungsanregungen und Fingerzeige signalisieren hier [...]".
Zuvor hatte ich ein Zitat aus dem von mir zu analysierenden Text und verweise jetzt hier nochmals auf die Lexeme, auf die es mir ankommt. Setze ich diese nun in Anführungszeichen (da ich mich ja theoretisch immer noch auf den zitierten Text beziehe), in Kapitälchen, in einfache Großbuchstaben oder kursiv?

Vielen Dank!
Zitieren Zum Seitenanfang
#2
 
Hallo herbstwind,

gängig wäre es wohl, dass man Objektsprache kursiv setzt. Das setzt natürlich voraus, dass du dieses Hervorhebungsmerkmal noch nicht für etwas anderes belegt hast. Wenn du die erneute Nennung der Begriffe lieber als direktes Zitat aus dem Zitat darüber markieren möchtest, tun es natürlich auch Anführungszeichen.
Zitieren Zum Seitenanfang
#3
 
(04.12.2014, 19:42:14)lingucat schrieb: Hallo herbstwind,

gängig wäre es wohl, dass man Objektsprache kursiv setzt. Das setzt natürlich voraus, dass du dieses Hervorhebungsmerkmal noch nicht für etwas anderes belegt hast. Wenn du die erneute Nennung der Begriffe lieber als direktes Zitat aus dem Zitat darüber markieren möchtest, tun es natürlich auch Anführungszeichen.


Ich danke Dir! In welchen Fällen gilt denn, dass man Lexeme in Kapitälchen setzt? Und warum würde das bei mir nicht gelten?
Zitieren Zum Seitenanfang
#4
 
(04.12.2014, 21:03:12)herbstwind schrieb: Ich danke Dir! In welchen Fällen gilt denn, dass man Lexeme in Kapitälchen setzt? Und warum würde das bei mir nicht gelten?

Kapitälchen nimmt man oft für Autorennamen. In sprachwissenschaftlichen Notationen tauchen sie auch auf dür Bedeutungen bzw. Konzepte oder sog. semantische Primitive (nicht weiter analysierbare Grundbedeutungen).

Siehe auch:
Zitieren Zum Seitenanfang


Social bookmarks & quicklinks
Permalink: https://linguisten.de/t3713


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste